Bankrecht
Wir vertreten Bank- und Sparkassenkunden. Die Bedingungen von Banken/Sparkassen sind für alle Fälle einseitig bis an die Grenze des Zulässigen (einzelne Klauseln darüberhinaus) zu Gunsten der Banken/Sparkassen ausgearbeitet. Die Banken/Sparkassen nutzen die per AGB vereinbarten Klauseln. Nich selten vermeidet die anwaltliche Hilfe bei Verträgen mit Banken existentiell hohen Schaden.
Aktuelle Rechtsprechung zum Bankrecht:
Der 11. Senat des BGH akzeptiert nicht die Entscheidung des EuGH, Urteil vom 26.03.2020 Az. C-66/19, wonach eine Kaskadenverweisung in Widerrufsbelehrungen unzulässig ist, mit der Begründung, für eine richtlinienkonforme Auslegung sei kein Raum
EuGH Az. C-66/19 vom 26.03.2020: Widerruf von Darlehensverträgen aus der Zeit von 2010 bis 2020 erleichtert
Der BGH in zahlreichen Entscheidung, zuletzt mit Verweis auf XI ZR 262/19, XI ZR 372/19, XI ZR 544/19, XI ZR 132/19 in XI ZR 20/20
vom 21.07.2020 - eine unverständlich bankfreundliche Entscheidung und teure Falle für Bankkunden
Banken/Sparkassen - Partner in guten, selten in kritischer Zeit.
Banken/Sparkassen und Corona-Krise - Vorsicht
Banken/Sparkassen helfen seltenst coronageschädigten Kunden - sie werden vorsichtig.