
Bankrecht
Wir vertreten Sie gegen Banken und Sparkassen.
Die AGB der Banken/Sparkassen sind oft einseitig und intransparent und deshalb immer wieder auch rechtsunwirksam. Das interessiert Banken und Sparkassen nicht. Beispiel:
Bausparkasse verliert beim OLG Koblenz 05.12.2019 - 2 U 1/19 "Eine Servicegebühr während der Ansparphase einer Bausparkasse ist mit wesentlichen Gedanken der Rechtsordnung unvereinbar, weil damit von der Bausparkasse zu erbringende organisatorische Aufwendungen auf den anderen Vertragspartner abgewälzt werden. Sie benachteiligt einen Bausparenden unangemessen." Die Bausparkasse legte zum BGH Revision ein. Bevor der BGH XI ZR 4/20 die Entscheidung bestätigt hat, nahm die Bausparkasse die Revision zurück. Bisher ist nicht bekannt, dass sie die Servicepauschale nicht mehr erhebt.
Guter anwaltlicher Rat vermeidet oft teure Rechtsstreite
und existentiell hohen Schaden.
BGH-Rechtsprechung zum Bankrecht - fragen Sie uns
Banken + Sparkassen - Verträge in Corona-Zeiten
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Haben Sie aus 1990 und 2010 bei der Sparkasse einen Prämiensparvertrag? Sparkasse verliert beim BGH, weil Änderung der zugesagten Verzinsung unwirksam ist (BGH 345/18).
Vorfälligkeitsentschädigung Commerzbank verliert Rechtsstreit beim BGH Senat für Bankrecht (320/20)
Sparkasse verliert bei BGH - Senat für Bankrecht - Rechtsstreit wegen höheren Gebühren durch AGB-Änderungen (26/20).