Anwaltshonorar und Kostenrisiko
Besprechen und vereinbaren Sie mit uns vorab das Honorar. Anderenfalls rechnen wir das Honorar des erteilten Auftrags nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-gesetz ab. Verbleibt es bei der Erstberatung, berech-nen wir 100,00 € zzgl. USt. Wir errechnen Ihnen das gesamte Kostenrisiko für das uns vorgestellte Mandat.
In eigener Sache: Kanzleierweiterung
Wir suchen aktuell
Kolleginnen/Kollegen für die Rechtsgebiete Arbeitsrecht, Versicherungsrecht, Recht zum Datenschutz, Verkehrs-recht und Familienrecht. Das Betriebsklima ist uns sehr wichtig.
Für eine Zusammenarbeit wenden Sie sich an Herrn Klek
In eigener Sache:
Fachanwalt für Insolventrecht
Ein Offenbacher Kollege, auch Fachanwalt für Insolvenzrecht, beanstandete, (0riginaltext ohne Korrektur der Schreibfehler): "Meinem Mandanten ist aufgefallen das der von Ihnen verwendetet Briefkopf betreffend des Hinweises auf Fachanwaltschaften und Tätigkeitsschwerpunkte missverständlich ist. Sie werben im geschäftlichen Verkehr mit einer Fachanwaltsbezeichnung "Bankrecht" und täuschen damit den Verbraucher." Das ist nicht beabsichtigt.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht gehören Bank - und Kapitalmarktrecht, Datenschutz, Zwangsversteigerung, Zwangsvollstreckung und Zwangsverwaltung auf der Grundlage des Allgemeinen Zivilrechts aus der reichen Erfahrung gerichtlicher Rechtsverteidigung dazu.