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Klek Rechtsanwalt
in Heusenstamm
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Am 01.10.2020
Schonzeit nach dem COVInsAG ist vorbei.
Die verlängerte Aussetzung ist nur für Unternehmen , die überschuldet, nicht aber für solche, die zahlungsunfähig sind.
Fehlvorstellungen zu § 15 a InsO haben oft fatale Folgen. Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zwingt zum Handeln, drohende Zahlungsunfähigkeit auch. Das sind Kernaufgaben.
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